Geschäftsbedingungen

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
für System Zielonogórski Rower Miejski auch ZRM genannt

gültig ab: 9.06.2025

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die vorliegenden Nutzungs- und Geschäftsbedingungen legen die Nutzungsvorschriften für das in der Stadt Zielona Góra betriebene Zielonogórski Rower Miejski (nachfolgend: ZRM genannt) Fahrradverleihsystem fest.
2. Die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von ZRM mit der Datenschutzerklärung stehen unentgeltlich auf der Webseite https://zielonogorskirowermiejski.pl/regulamin/ in einer Weise zur Verfügung, die es ermöglicht, sich mit ihrem Inhalt vertraut zu machen, diesen zu übernehmen, zu kopieren und aufzubewahren. Diese Unterlagen sind beim Betreiber von ZRM, d.h. Nextbike Polska S.A. mit Sitz in Warszawa, erhältlich.
3. Kontakt:
Nextbike Polska S.A.
ul. Przasnyska 6b
01 – 756 Warszawa
E-Mail: [email protected]
Tel.: 68 422 84 44
4. Nextbike-Systeme sind kompatibel, d.h. Registrierung in einem der Systeme ermöglicht die Nutzung der Mietfahrräder in anderen Städten, es sei denn, dass die Nutzungsvorschriften des gegebenen Systems etwas anderes bestimmen. Die aktuelle Liste der Städte, in denen die Nextbike-Systeme betrieben werden, finden Sie hier: https://nextbike.pl/o-nextbike/

II. Definitionen

1. Mobile App – eine mobile Anwendung für die Nutzung des ZRM-Systems. Die Mobile App kann auf Smartphons mit dem entsprechenden aktuellen Android-, bzw. IOS-System verwendet werden. Die mobile APP wird im Online-Shop heruntergeladen. Die Mobile App steht unentgeltlich bei Google Play, oder Apple AppStore zum Download bereit. Voraussetzung für den Download der App und deren Nutzung ist der ständige Internetanschluss und die vorherige Registrierung des Kundenkontos im ZRM-System.
2. Kontosperre – eine vorbeugende Maßnahme zur Verweigerung der ZRM-Systemnutzung, die bei der Verletzung der Nutzungsbestimmungen, insbesondere, bei Sachschäden zum Nachteil des ZRM-Systems, durch den Betreiber ergriffen werden kann.
3. Kundendienst von ZRM/BOK von ZRM – ein vom Betreiber geführter Kundendienst für die Kontaktaufnahme erreichbar per:
a. 24-Stunden-Infoline: 68 422 84 44,
b. E-Mail: [email protected]
c. per Mobile App.
Die Informationen zum Kundendienst entnehmen Sie der Webseite: https://zielonogorskirowermiejski.pl/kontakt/.
4. O-Lock-Schloss – ein Gerät zur Fahrradsicherung in Form einer mit dem Fahrradrahmen integrierten „O“-Schnalle. Wird das O-Lock-Schloss nicht verriegelt, so ist die ordnungsgemäße Rückgabe des gemieteten Fahrrades nicht möglich. Das Fahrrad soll auch mit dem O-Lock-Schloss verriegelt werden, wenn ein Zwischenstopp eingelegt wird. Das O-Lock-Schloss ist am Hinterrad montiert und bleibt geöffnet während der Fahrt. Das Schloss gehört zur Ausstattung jedes Mietfahrrades.
5. Gutschein – ein vom Betreiber gebotener Gutschein für die Aufladung des Kundenkontos. Der Gutscheinwert und dessen Verwendungszweck werden vom Betreiber festgelegt und der Betrag kann nicht zurückerstattet werden. Die Gutscheinmittel werden in erster Linie, vor den vom Kunden eingezahlten Mitteln, verwendet. Der Gutschein ist bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem er zugeteilt wurde, gültig. Nach diesem Datum wird der nicht genutzte Betrag des Gutscheins aus dem Kundenkonto gelöscht.
6. Liste der Gebühren und Zuschläge – eine Liste von Dienstleistungen und Gebühren von ZRM, die ein integraler Bestandteil des Vertrags ist. Liste der Gebühren und Zuschläge ist als Anhang 1 diesen Nutzungsvorschriften beigefügt und auf der Webseite und in der Mobilen App erhältlich.
7. Mietdauer – Dauer der Fahrradausleihe, die mit der Ausleihe eines Fahrrades (Entsperren) beginnt und mit der Verriegelung des O-Lock-Schlosses endet. Wobei wird es darauf hingewiesen, dass die Dauer eines Zwischenstopps in die Mietdauer einbezogen wird.
8. GPS – ein am Fahrrad montiertes Gerät für Tracking der Fahrradroute und Ortung des Fahrrades.
9. Kunden-ID-Nummer – eine persönliche ID-Nummer, die jedem Kunden zugeordnet wird und der bei der Anmeldung angegebenen Mobiltelefonnummer entspricht. Nähere Informationen zur Registrierung und Kundenidentifikation sind im Kapitel VI. Registrierung angeführt. Registrierung
10. Kunde/Nutzer – eine natürliche Person, ein Nutzer des ZRM-Systems, der die Nutzungsbedingungen akzeptierte, im ZRM-System angemeldet ist und somit mit dem Betreiber einen Vertrag abgeschlossen hat.
11. Kundenkonto – ein persönliches Kundenkonto, das bei der Anmeldung erstellt wird und für die Nutzung des ZRM-Systems und die Entgelterhebung gemäß Anhang 1 dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen bestimmt ist.
12. Mindestkontostand – Mindestguthaben auf dem Kundenkonto, das die Fahrradausleihe ermöglicht.
13. Unbefugte Fahrt – Nutzung eines ZRM-Mietfahrrads, ohne dass dieses Fahrrad auf dem Kundenkonto als ausgeliehen verzeichnet wurde.
14. Betreiber – Firma Nextbike Polska S.A. welche für den Betrieb vom ZRM-System zuständig ist, mit Sitz: ul. Przasnyska 6b, 01- 756 Warszawa, eingetragen im Handelsregister der Unternehmer des Nationalen Gerichtsregisters, geführt durch das Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa in Warszawa, XIV Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000646950, REGON-Nummer (statistische Nummer) 021336152, NIP-Nummer (Steuernummer) 8951981007.
15. Startgebühr – Einschreibegebühr, die durch den Kunden bei der Registrierung im ZRM-System zu zahlen ist. Die Höhe der Leitgebühr ist in Anhang 1 festgelegt.
16. Datenschutzerklärung – ein separates Dokument des Betreibers, das die Bedingungen für die Datenverarbeitung durch den Betreiber festlegt. Die Datenschutzerklärung steht unter https://zielonogorskirowermiejski.pl/polityka-prywatnosci/ zur Verfügung.
17. Prüfungsverfahren – rechtliche und tatsächliche Maßnahmen, die zur Feststellung der Umstände und jeglicher im Zusammenhang mit der Fahrradnutzung entstandenen Vorfälle, insbesondere Verletzung der Nutzungsvorschriften, Unfälle und Kollisionen oder Schäden am Eigentum des Betreibers, durch den Betreiber eingeleitet werden.
18. Zwischenstopp – eine Option, die eine Zwischenpause ohne Rückgabe des Fahrrades zulässt. Der Zwischenstopp ist per Mobile App verfügbar.
19. Geschäfts- und Nutzungsbedingungen – vorliegende Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das ZRM-System, insbesondere der Umfang der Rechte und Pflichten und die Verantwortlichkeiten der Personen, die den Fahrradverleih im ZRM-System nutzen.
20. Standardfahrrad – ein normaler Fahrradtyp, der durch den Betreiber im ZRM-System zur Verfügung gestellt wird. Dieses Fahrrad ist für den Gebrauch durch 1 Person über 13 Jahre und mit Körpergröße zwischen 150 und 200 cm bestimmt. Das Fahrrad hat 26-Zoll-Räder und seine Tragfähigkeit beträgt bis zu 120 kg des Fahrers selbst. Zu seiner Ausstattung gehört ein Fahrradkorb mit einer Kapazität von 15 kg.
21. Standardfahrrad mit Kindersitz – ein Standardfahrrad, das mit einem Sitz für Kinder mit einem Körpergewicht von 9 bis 22 kg ausgestattet ist, die für einen Zeitraum von zumindest der voraussichtlichen Dauer der Fahrt ohne Unterstützung sitzen können. Das Kind darf mit dem Kindersitz nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten transportiert werden. Alle Informationen zur Nutzung eines Fahrrades mit Kindersitz sind dem Anhang 2 dieser Nutzungsbedingungen zu entnehmen.
22. ZRM-Service – die durch den Betreiber durchzuführenden Tätigkeiten im Bereich Betrieb, Reparatur und Wartung von ZRM-System.
23. ZRM-Station – eine mit dem ZRM-Symbol versehene Anlage für die Ausleihe und Rückgabe von Fahrrädern, mit einem Totem ausgestattet. Die Fahrräder werden mit einem O-lock abgestellt (zurückgegeben). Weitere Informationen zu den genauen Standorten von ZRM-Stationen finden Sie auf der Webseite und in der Mobilen App.
24. Nutzungszone – Verwaltungsgrenze der Stadt Zielona Góra. Der genaue Operationsbereich finden Sie auf der Website oder in der mobilen App.
25. Webseite – eine durch den Anbieter gestartete Webseite www.zielonogorskirowermiejski.pl , mit allen für die Nutzung vom ZRM-System erforderlichen Informationen.
26. ZRM-System/System – ein durch den Betreiber betätigtes Fahrradverleihsystem, das insbesondere Fahrräder, technische Infrastruktur, Software und Ausrüstung zum Fahrradverleih, Zwischenstopp, zur Fahrradreservation und Fahrradrückgabe umfasst.
27. Info-Totem – Ausstattung einer ZRM-Station mit Informationen, die zum Starten und Verwenden von System erforderlich sind.
28. Vertrag – Vertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber, in dem die gegenseitigen in den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen bestimmten Rechte und Pflichten festgelegt sind. Es wird erklärt, dass der Vertrag mit dem die Vorschriften dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen umfassenden Inhalt automatisch bei der Registrierung des Kunden im ZRM-System und unter der Bedingung der Zustimmung zu Geschäfts- und Nutzungsbedingungen abgeschlossen wird. Nextbike Polska S.A. ist der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
29. Fahrradausleihe/Ausleihe – Freigabe eines Fahrrads anhand der Kunden-ID-Nummer oder anderweitig wie beschrieben in Kapitel VII Ziff. 2 zwecks Durchführung einer Fahrt. Der Vorgang des Ausleihens wird in Kapitel VII dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ausführlich festgelegt.
30. Fahrradrückgabe/Rückgabe – Rückgabe des Fahrrads an einer ZRM-Station durch die Verriegelung eines O-Lock-Schlosses. Das Rückgabeverfahren wird in Kapitel X vorliegender Geschäfts- und Nutzungsbedingungen festgelegt. Der Zwischenstopp ist nicht gleichbedeutend mit der Rückgabe des Fahrrads.

III. Allgemeine Nutzungsbedingungen für ZRM-System

1. Um das ZRM-System nutzen zu dürfen, hat der Kunde die bei der Registrierung erforderlichen persönlichen Daten anzugeben, die in dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen enthaltenen Nutzungsvorschriften zu akzeptieren, eine Startgebühr zu bezahlen und auf den Aktivierungslink zu klicken. Zur Nutzungsbedingung gehört es auch, ein Mindestguthaben auf dem Kundenkonto bei jeder Ausleihe in Höhe von 0 PLN (in Worten: Null Złoty) zu haben.
2. Kinder und Jugendliche im Alter ab 13 Jahren und unter 18 Jahren (im Folgenden „Minderjährige“ genannt) dürfen das ZRM-System mit Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten in Anspruch nehmen. Ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter hat die Verantwortung für eventuelle Schäden zu übernehmen, die insbesondere im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Vertrags entstehen, und ist verpflichtet, die laufenden Verpflichtungen gemäß Anhang 1 zu decken. Es ist erforderlich, dass die Zustimmungserklärung von mindestens einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten zur Nutzung des Kontos durch einen Minderjährigen an den Betreiber eingereicht wird:
a. per E-Mail an [email protected] ,
b. per Einschreibebrief an die Anschrift des Betreibers,
c. persönlich am Sitz des Betreibers,
In der schriftlichen Zustimmungserklärung ist Folgendes anzugeben:
d. Telefonnummer eines Minderjährigen, die zur Kontoregistrierung genutzt wurde
e. Vor- und Nachname des Elternteils oder Erziehungsberechtigten,
f. Zustimmung zur Nutzung des ZRM-Systems durch einen Minderjährigen,
g. Vor- und Nachname eines Minderjährigen
h. Geburtsdatum eines Minderjährigen
i. handschriftliche Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der Eltern/Erziehungsberechtigten (in den in Kapitel III Ziff.
2.a genannten Fällen),
j. Datum und Ort der Zustimmungserteilung.
Die Zustimmungsvorlage finden Sie auf (https://nextbike.pl/app/uploads/2022/03/Oswiadczenie-rodzicow-opiekunow.docx).
3. Der Kunde darf bis zu vier Fahrräder gleichzeitig ausleihen.
4. Die Nutzung eines Mietfahrrads ist in der Nutzungszone erlaubt.
5. Die ZRM-Fahrräder dürfen nur zu nicht-kommerziellen Zwecken benutzt werden, ansonsten wird ein Zuschlag gem. Anhang 1 berechnet.
6. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jegliche Änderungen der bei der Registrierung im System gespeicherten Adressen oder anderen Identifikationsdaten zu informieren.

IV. Haftung/Verpflichtung

1. Der Betreiber erbringt Dienstleistungen im Bereich der Bedienung des ZRM-Systems und trägt die Verantwortung für seinen reibungslosen Betrieb.
2. Der Betreiber haftet nicht für direkte Schäden oder Folgeschäden sowie entgangene Gewinne, die als Folge unsachgemäßer Ausführung des Vertrags durch den Kunden entstehen, oder für sonstige Schäden, für die der Kunde verantwortlich ist. Die vorstehende Bestimmung berührt im Rahmen des Vertrags mit dem Kunden nicht Artikel 473 des polnischen Zivilgesetzbuches.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen einzuhalten, insbesondere die vereinbarte Gebühr zu zahlen und das Fahrrad gemäß den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu nutzen.
4. Der Kunde ist für die Nutzung des Fahrrads in Übereinstimmung mit seinem Zweck und den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verantwortlich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Verletzungen der Nutzungsbedingungen hat der Betreiber das Recht, das Kundenkonto zu sperren. Die Bedingungen für die Kontosperrung sind dem Kapitel XII dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zu entnehmen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vor dem Zugang durch Unbefugte zu schützen und kann mit den Kosten für die Nutzung der Dienstleistung durch Dritte, die durch sein Verschulden an die Zugangsdaten gelangt sind, belastet werden.
6. Der Kunde ist für alle Schäden und Beschädigungen verantwortlich, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ergäben. Dem Kunden können die Kosten für die Reparatur solcher Schäden in Rechnung gestellt werden, einschließlich der Widerbeschaffungskosten nach Liste der Gebühren und Zuschläge des ZRM-Systems in Anhang 1. Für die Ausführung notwendiger Reparaturen stellt der Betreiber dem Kunden eine MwSt.-Rechnung aus.
7. Der Kunde trägt volle und ganze Verantwortung und verpflichtet sich, sämtliche Geldstrafen und Gebühren u. ä., die dem Kunden während der Fahrradnutzung durch Eigenverschulden auferlegt werden, zu zahlen.
8. Das Fahrrad versteht sich als Ergänzung zum öffentlichen Stadtverkehr. Die ZRM-Fahrräder dürfen für Bergtouren, Sprünge, Stunts, Wette-Laufen und zum Schleppen oder Schieben irgendwelcher Lasten nicht verwendet werden. Zum Mitbringen von Gütern ist nur der Gepäckträger geeignet. Es ist verboten, Gegenstände über den Fahrradrahmen zu hängen oder auf andere Teile des Fahrrades zu laden. Die Nutzung eines Fahrrads durch zwei Personen gleichzeitig ist verboten.
9. Die Nutzung der ZRM-Fahrräder ist nach Alkoholgenuss oder anderen Rauschmitteln, nach der Annahme der Psychopharmaka oder Ersatzmitteln im Sinne der Vorschriften über die Drogensuchtbekämpfung, der starken Antiallergika, anderen Arzneimitteln, die das Autofahren verbieten oder vom Autofahren abhalten, streng verboten.
10. Es ist verboten, die ZRM-Fahrräder mit privaten Fahrzeugen und anderen privaten Verkehrsträgern zu befördern, ansonsten wird ein Zuschlag gem. Anhang 1 berechnet. Dieses Verbot gilt nicht für den öffentlichen Verkehr, sofern die gesonderten Transportvorschriften dies zulassen.
11. Um das Fahrrad abzusperren, hat der Kunde ausschließlich die vorhandenen Sicherungsvorrichtungen vom ZRM zu verwenden. Nutzung anderweitiger Vorrichtungen ist untersagt. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die vom Kunden regelwidrig angewendeten Sicherungsvorrichtungen zu entfernen. Alle Kosten für die Wiederherstellung des vorherigen Ausleihzustands gehen zu Lasten des Kunden.
12. Der Kunde ist für das Fahrrad ab dem Zeitpunkt der Ausleihe bis zur Fahrradrückgabe verantwortlich.
13. Sollte das Fahrrad aus irgendeinem Grund nicht zurückgegeben werden – auch im Falle eines Diebstahls oder Verlustes – wird dem Kunden für jedes ausgeliehene Fahrrad eine Vertragsstrafe gemäß Anhang 1 angerechnet.
14. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad in demselben Zustand wie zum Zeitpunkt der Ausleihe zurückzugeben. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verschmutzung, Schäden und Diebstahl von einem Mietfahrrad zu verhindern.
15. Sollte das Fahrrad während der Ausleihe entwendet werden, ist der Kunde verpflichtet, den ZRM-BOK unverzüglich darüber zu unterrichten.
16. Stellt der Kunde das Fahrrad aus seinem Verschulden nicht regelrecht ab, hat er die Kosten für seine weitere Ausleihe zu vertreten und ist für den möglichen Diebstahl und Beschädigungen verantwortlich. Bei Schwierigkeiten mit der Fahrradrückgabe ist der Kunde verpflichtet, mit dem ZRM-BOK in Kontakt zu treten.

V. Zahlungsmodalitäten

1. Die Gebühren im ZRM-System werden nach der Liste der Gebühren und Zuschläge, die diesen Nutzungsvorschriften als Anhang 1 beigefügt, auf der Webseite, per ZRM – Mobile App und beim BOK zugänglich ist, berechnet. Die Grundlage für die Berechnung der Gebühr ist die Minutenzahl der Mietzeit.
2. Die Zahlung für die Dienstleistungen und Produkte im Rahmen des ZRM-Systems erfolgt per Zahlungskarte.
3. Informationen zu Zahlungskarten werden von einem externen Dienstleister verarbeitet und werden weder durch den Betreiber gespeichert, noch sind für ihn zugänglich.
4. Alle Zahlungsbeträge werden auf die Rechnung des Betreibers übertragen.
5. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass seine Kredit- oder Debitkarte über ein ausreichendes Guthaben zur Deckung der Kosten der Dienstleistung verfügt und zum Zeitpunkt der Nutzung des ZRM-Systems noch gültig ist.
6. Auf Kundenwunsch liefert der Betreiber dem Kunden eine MwSt.-Rechnung für die Fahrtkosten. Dazu sendet der Kunde dem Betreiber eine E-Mail mit allen für die Rechnungsausstellung notwendigen Angaben.
7. Sollte die Gebühr für die Ausleihe die auf dem Konto des Kunden verfügbaren Mittel überschreiten, und wenn die Kredit- oder Debitkarte aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Betreibers liegen, nicht belastet werden kann, ist der Kunde verpflichtet, den Kontostand innerhalb von 7 Arbeitstagen bis zum Saldo von mindestens 10 PLN aufzuladen. Im Falle der Nichtzahlung behält sich der Betreiber das Recht vor, die geeigneten rechtlichen Maßnahmen gegen den Kunden vorzunehmen, um die Zahlung für die Erfüllung des Vertrages zu erhalten, was zur Kontosperrung bis zum Zeitpunkt der Zahlung führt. Der Betreiber hat das Recht, gesetzliche Zinsen auf überfällige Beträge ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
8. Falls der Kunde mit den Zahlungen an den Betreiber im Rückstand ist, behält sich der Betreiber das Recht vor, die Informationen über Zahlungsrückstände an die in einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Einrichtungen zu übermitteln. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der ZRM-Betreiber über das Recht verfügt, fällige Beträge aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen. Diese werden wiederum berechtigt, diese Forderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Der ZRM-Betreiber behält sich vor, ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung von Ansprüchen dem Kunde gegenüber zu beauftragen.
9. Die Rückzahlung der für künftige Ausleihe gezahlten Beträge kann erst nach der Vertragsbeendigung erfolgen.
Während der gesamten Vertragslaufzeit mit dem Betreiber des ZRM-Systems sind die Beträge für Entleihgebühren nicht erstattungsfähig.
10. Die Gutscheinmittel werden nicht zurückgezahlt. Sie werden in erster Linie, vor den vom Kunden eingezahlten Mitteln, verwendet. Weitere Informationen zu: Beitragshöhe, Gültigkeitsdauer und Grund für die Erteilung eines Gutscheins sind in den aktuellen auf der Website verfügbaren Aktionsregeln festgelegt.

VI. Registrierung

1. Zu den notwendigen Voraussetzungen zur Nutzung des ZRM-Systems gehören die vorherige Anmeldung des Kunden und die Einzahlung der Startgebühr.
2. Die Registrierung erfolgt via:
a. Webseite,
b. Mobile App,
3. Bei der Registrierung gemäß VI Ziff. 2.a, 2.b und 2.c sind folgende personenbezogene Daten zu übermitteln:
a. Mobiltelefonnummer,
b. Vor- und Nachname,
c. Wohnanschrift, d.h. Stadt, Straße, Haus/Wohnungsnummer, Postleitzahl, Land,
d. E-Mail-Adresse,
e. PESEL-Nummer,
Der Kunde muss angeben, dass er/sie die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des ZRM-Systems gelesen und akzeptiert hat und sich mit der Datenschutzerklärung vertraut gemacht hat.
4. Nach Angabe der persönlichen Daten, erhält der Kunde eine automatisch generierte PIN, mit der er sich zusammen mit der Telefonnummer beim Kundenkonto anmeldet. Die Daten zum Einloggen werden per SMS an die angegebene Telefonnummer gesendet.
5. An die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse wird ein Link gesendet. Das Anklicken des Links dient der Überprüfung der Korrektheit dieser Adresse und ist eines der Elemente, die erfüllt sein müssen, damit das Kundenkonto aktiv ist. Der Verifizierungslink ist für 24 Stunden nach Erhalt der E-Mail aktiv. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine erneute Verifizierung der Daten nur nach Erhalt eines neuen Verifizierungslinks in der Mobilen App möglich.
6. Die Aktivierung des Kundenkontos erfolgt nach der Erfüllung folgender Voraussetzungen:
a. Angabe aller bei der Registrierung notwendigen personenbezogenen Daten,
b. Klicken auf den Aktivierungslink,
c. Einzahlung der Startgebühr,
d. Mindestkontosaldo,
e. bei Minderjährigen nach der Vorlage der Zustimmung eines Elternteils.
7. Die Kundenkonten mit fehlerhaften Daten und einem Guthaben von 0 PLN können aus der ZRM-Datenbank automatisch entfernt werden.

VII. Ausleihen

1. Das Fahrrad darf ausgeliehen werden, wenn die unter VI. Ziff. 6 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Das ZRM-Fahrrad darf ausgeliehen werden:
a. per Mobile App,
b. Kontakt mit ZRM-BOK.
3. Die Fahrräder können an beliebiger ZRM-Station oder außerhalb der Station gemietet werden.
4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor der Fahrt zu vergewissern, dass das Fahrrad fahrtüchtig ist, und insbesondere die Reifen vom Fahrrad aufgepumpt, die Bremsen leistungsfähig und die Beleuchtung funktionsfähig sind.
5. Wird während des Fahrradverleihs irgendein Defekt am Fahrrad festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, das Problem unverzüglich dem ZRM-BOK oder via Mobile App zu melden und das Fahrrad an der nächstgelegenen ZRM- Station abzustellen.
6. Sollte es während der Mietzeit zu einem Unfall oder Zusammenstoß kommen, verpflichtet sich der Kunde, eine entsprechende Bescheinigung über die Unfallbeteiligung zu erstellen oder die Polizei zu verständigen. Ferner ist der Kunde im vorgenannten Fall verpflichtet, den ZRM-BOK bis zu 24 Stunden nach dem Vorfall zu informieren.
7. Die Nutzung eines Mietfahrrads ist in der Nutzungszone gestattet. Während der Mietdauer darf der Kunde die Nutzungszone verlassen, jedoch ist er verpflichtet, vor Mietende zurückzukehren und das Fahrrad an einer ZRM- Station zurückzugeben, ansonsten wird der Nutzer mit zusätzlichen Kosten gemäß Anhang 1 belastet.

VIII. Mietdauer

1. Die Fahrradmietzeit beginnt mit der Entsperrung des Fahrrads gemäß Kapitel VII Ziff. 2 dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen und endet mit der Fahrradrückgabe gemäß Kapitel X Ziff. 1 und 2 dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad vor der Überschreitung der maximalen Mietzeit von 12 Stunden zurückzugeben. Falls die Rückgabe des Fahrrads vor dem Ablauf der maximalen Mietzeit einer Ausleihe nicht erfolgt, wird der Kunde mit einem Zuschlag gemäß Anhang 1 belastet.

IX. Zwischenstopp

1. Mit der Zwischenstopp-Funktion lässt der Betreiber zu, das Fahrrad während der laufenden Mietzeit abzustellen. Der Zwischenstopp ist nicht gleichbedeutend mit der Rückgabe des Fahrrads.
2. Die Zwischenstopp-Funktion ist nur in der Mobilen App verfügbar. Nach der Auswahl der Zwischenstopp-Funktion ist das O-Lock-Schloss manuell zu schließen.
3. Die Dauer des Zwischenstopps wird zur gesamten Mietzeit gezählt.

X. Rückgabe

1. Die Rückgabe des Fahrrads ist in der Benutzungszone auf eine der folgenden Weisen möglich:
a. reguläre Rückgabe – Rückgabe des Fahrrads an der ZRM Station, wenn das Fahrrad an der ZRM Station ausgeliehen wurde.
b. Prämienrückgabe – Rückgabe des Fahrrades an der ZRM-Station, wenn das Fahrrad außerhalb einer ZRM-Station ausgeliehen wurde.
c. kostenpflichtige Rückgabe – Rückgabe eines Fahrrads außerhalb einer ZRM-Station, aber innerhalb der Nutzungszone.
2. Die Prämie für die Prämienrückgabe (gemäß Abschnitt X, Ziffer 1.b) wird gutgeschrieben, wenn ein anderer Kunde als der Kunde, der das gleiche Fahrrad außerhalb einer ZRM-Systemstation zurückgegeben hat, das Fahrrad an einer ZRM-Systemstation abgibt. Das Bonusguthaben ist nicht rückzahlbar und wird zuerst für Fahrten verwendet, bevor der Kunde das Guthaben auszahlt. Der Bonus ist bis zum 31. Dezember des Jahres gültig, in dem er zugeteilt wurde. Nach diesem Datum wird das nicht verwendete Guthaben des Gutscheins vom Konto des Kunden gelöscht.
3. Die Fahrradrückgabe an der ZRM – Station erfolgt durch die Verriegelung des O-Lock-Schlosses. Das Fahrrad muss vorschriftsmäßig abgestellt werden, ohne den Fahrrad-, Straßen- oder Fußgängerverkehr zu behindern. Wird das Fahrrad an einem anderen Ort als der ZRM- Station zurückgegeben, wird ein Zuschlag gemäß Anhang 1 berechnet.
4. Bei Schwierigkeiten mit der ZRM- Fahrradrückgabe ist der Kunde verpflichtet, vor Ort mit dem Kundendienst unverzüglich in Kontakt zu treten.
5. Der Kunde trägt die Verantwortung für die regelrechte Rückgabe und Absicherung, ansonsten:
a. wird die Gebühr für die Fahrradnutzung (unabhängig vom Typ) gemäß Preisliste und im Fall der Überschreitung der maximalen Mietzeit ein Zuschlag gemäß Anhang 1 angerechnet,
b. wird dem Kunde ein Zuschlag für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Fahrrads gemäß Anhang 1 angerechnet, (je nach Fahrradtyp)
c. wird ein Zuschlag fürs Abstellen des Fahrrads (unabhängig vom Typ) an einem schwer zugänglichen Ort (als schwer zugänglichen Orten versteht man z. B. geschlossene Parkplätze in Einkaufszentren, geschlossene Wohnsiedlungen, Privatgrundstücke und andere schwer zugängliche Orte, z. B. dichtes Gebüsch, Gewässer und ihre unmittelbare Umgebung, alle Garagen und geschlossenen Gebiete, Dächer usw.), gemäß Anhang 1 angerechnet,
d. wird ein Zuschlag für die Rückgabe des Fahrrads (unabhängig vom Typ) außerhalb der Nutzungszone gemäß Anhang 1 angerechnet,
e. wird ein Zuschlag fürs Verlassen des Fahrrads (unabhängig vom Typ) ohne Sicherung gemäß Anhang 1 angerechnet,
Die Gebühren werden summiert.
6. Die unter 4.b in Kapitel X genannte Gebühr kann auf Wunsch des Kunden entsprechend verringert werden, wenn das Fahrrad innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Verlustmeldung wiedergefunden wird.

XI. Reparaturen und Störungen

1. Jegliche Störungen sind direkt nach ihrer Feststellung telefonisch ZRM-BOK oder via Mobile App zu melden. Bei jeder Störung, die die Weiterfahrt verhindert, ist der Kunde verpflichtet anzuhalten, den ZRM-BOK darüber telefonisch zu verständigen und, falls möglich, das Fahrrad an nächst gelegener ZRM- Station abzustellen.
2. Es ist untersagt, Reparaturen, Modifikationen, Austausch von Teilen an einem entliehenen Fahrrad auf eigene Faust durchzuführen. Nur ZRM-Service ist dazu berechtigt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem ZRM-BOK während der ganzen Mietzeit zu haben.

XII. Kontosperrung

1. Bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen für ZRM-Fahrräder behält sich der Betreiber das Recht vor, das Kundenkonto im ZRM-System vorübergehend bzw. dauerhaft zu sperren
2. Das Konto kann gesperrt werden, insbesondere wenn der Kunde:
a. die unter Kapitel VI vorliegender Geschäfts- und Nutzungsbedingungen genannten personenbezogenen Daten nicht ergänzt,
b. das Fahrrad nicht regelrecht und bestimmungswidrig verwendet,
c. das Fahrrad während des Mietzeitraums ungesichert abstellt.
3. Das Konto kann auch gesperrt werden, wenn das Fahrrad nach der Ausleihe durch den Kunden verloren wurde.
4. Die dauerhafte Sperrung des Kundenkontos macht eine künftige Einrichtung eines weiteren Kontos unmöglich und ist mit der Vertragskündigung wegen Verschuldens des Kunden gleichzusetzen.

XII. Reklamationen

1. Eine Reklamation ist jede Äußerung des Kunden über seine Unzufriedenheit mit einer Dienstleistung oder dem Verlauf eines Verfahrens im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung.
2. Im Reklamationsschreiben sind zumindest folgende Daten zur Kundenidentifizierung anzugeben: Vorname, Nachname, Mobiltelefonnummer. Ohne diese Daten werden die Reklamationen vom Betreiber nicht bearbeitet.
3. Alle Reklamationen bezüglich der vertraglichen Dienstleistungen sind vorzubringen:
a. per E-Mail an die unter I.3 angegebene E-Mail-Adresse,
b. per Kontaktformular auf der Webseite,
c. via Mobile App,
d. telefonisch,
e. per Einschreiben an die unter I.3 angegebene Anschrift,
f. persönlich am Sitz des Betreibers.
4. Falls die in der Reklamation angegebenen Daten oder sonstige Informationen zu ergänzen sind, ersucht der Betreiber vor der Prüfung der Reklamation, die angezeigte Ergänzung durch den die Beschwerde einlegenden Kunde nachzureichen. Falls die in der Reklamation angegebenen Daten oder sonstige Informationen zu ergänzen sind, ersucht der Betreiber vor der Prüfung der Reklamation, die angezeigte Ergänzung durch den die Beschwerde einlegenden Kunden nachzureichen. Sollten diese Daten nicht ergänzt werden, wird die Reklamation vom Betreiber nicht bearbeitet.
5. Reklamation ist innerhalb von 7 Tagen ab dem Vorfall einzureichen.
6. Das Vorbringen einer Reklamation befreit den Kunden nicht von der Pflicht, den Verpflichtungen dem Betreiber gegenüber fristgerecht nachzukommen.
7. Der Betreiber prüft die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang und in besonders komplexen Fällen innerhalb von 30 Tagen. Falls die Reklamation einer Ergänzung bedarf, beginnt die Frist für die Reklamationsprüfung mit dem Tag der Vorlage aller notwendigen Unterlagen oder weiteren Erklärungen/Informationen. Sollte es für den Betreiber nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, unterrichtet er den Kunden über die Verzögerung und deren Grund (Umstände, die festgestellt werden müssen) und teilt die voraussichtliche Frist der Reklamationsprüfung mit.
8. Die Reklamationsentscheidung wird dem Kunden je nach seiner Wahl per E-Mail oder Post zugeschickt. Der Betreiber kann diese Entscheidung an eine andere vom Kunden gewünschte Adresse/E-Mail-Adresse senden.
9. Der Kunde hat das Recht, gegen die Entscheidung des Betreibers eine Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim ZRM-BOK bearbeitet. Die Beschwerde ist einzureichen:
a. per E-Mail an die unter I.3 angegebene E-Mail-Adresse,
b. per Kontaktformular auf der Webseite,
c. per Einschreiben an die unter I.3 angegebene Anschrift,
d. persönlich am Sitz des Betreibers.
10. Der Kunde hat das Recht,
a. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reklamationsentscheidung eine Beschwerde gegen diese Entscheidung des Betreibers direkt an den ZRM-BOK zu richten;
b. Klage gegen den Betreiber beim zuständigen Gericht erheben.

XIII. Vertragsbeendigung

1. Rücktritt vom Vertrag
a. Der Kunde kann – nach den Rechtsbestimmungen – ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von dem Vertrag zurücktreten. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde vor deren Ablauf eine Erklärung über Rücktritt vom Vertrag dem Betreiber zukommen lässt
b. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, indem er:
i. eine Erklärung des Rücktritts vom Vertrag an die unter I.3 angegebene E-Mail-Adresse zukommen lässt. Eine Mustererklärung ist unter https://nextbike.pl/app/uploads/2022/03/Wzor-oswiadczenia-o-odstapieniu-od-umowy-Nextbike.docx zu finden,
ii. eine schriftliche Erklärung des Rücktritts vom Vertrag an die unter I.3 angegebene Anschrift zukommen lässt. Zu diesem Zweck kann der Kunde das Rücktrittsformular in Anspruch nehmen, das als Anhang 2 dem Gesetz über die Rechte der Verbraucher (GBl. 2024, Nr. 1796) beigefügt ist, dies ist aber nicht obligatorisch.
c. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag gilt der Vertrag als ungültig. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist jede Vertragspartei verpflichtet, der anderen Partei alles, was sie im Rahmen des Vertrags erhalten hat, zurückzugeben. Die Rückgabe der Leistungen erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Erklärung bei dem Betreiber. Die Rückerstattung der Zahlungsbeträge erfolgt mit den gleichen Zahlungsmethoden, wie die von den Kunden in der ursprünglichen Transaktion verwendet wurden, es sei denn, der Kunde erteilte in der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag seine Zustimmung auf eine andere Lösung. Die vom Kunden gewünschte Lösung sollte in der eingereichten Erklärung angegeben werden.
d. Falls die Dienstleistung, auf Antrag des Kunden, vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist der Kunde verpflichtet, für die erbrachten Dienstleistungen bis zum Rücktritt vom Vertrag zu bezahlen. Die Rückgabe der auf dem Konto übrig gebliebenen Mittel erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Bearbeitung der Erklärung durch den Betreiber.
2. Kündigung des Vertrags durch den Kunden
a. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung des Vertrages kann durch den Kunden eingereicht werden:
i. per E-Mail an die unter I.3 angegebene E-Mail-Adresse,
ii. per Kontaktformular auf der Webseite,
iii. per Einschreiben an die unter I.3 angegebene Anschrift,
iv. persönlich am Sitz des Betreibers.
b. Die Vertragsauflösung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Kündigung beim Betreiber. Die Vertragsauflösung hat die Löschung des Kundenkontos im ZRM-System durch den Betreiber zur Folge.
c. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Einreichung der Kündigung das Guthaben auf seinem Konto bis zum Saldo von 0 PLN zu begleichen. Die Vertragskündigung bei einem Minusbetrag auf dem Kundenkonto berührt nicht das Recht des Betreibers zur Geltendmachung von Ansprüchen auf unbeglichene Forderungen für die vom Betreiber erbrachten Dienstleistungen.
d. Falls das Guthaben auf dem Kundenkonto 0 PLN am Tag der Vertragskündigung überschreitet, wird der Differenzbetrag auf das vom Kunden genannte Bankkonto zurückerstattet, es sei denn, der Kunde anders in der Vertragskündigung vorgeschlagen hat. Die vom Kunden gewünschte Lösung sollte in der eingereichten Erklärung angegeben werden. Die Zahlungsrückerstattung erfolgt spätestens bis zu 14 Tagen nach Vertragskündigung. Sollten bei der Rückerstattung zusätzliche Kosten für den Betreiber entstehen, so wird der Rückerstattungsbetrag um die Überweisungskosten reduziert.
3. Der Betreiber kann den Vertrag mit einer Frist von sieben (7) Tagen kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z.B. die Auflösung des ZRM-Systems oder die Funktionsunfähigkeit bzw. Änderung des Funktionsumfangs des ZRM-Systems.
4. Die Kündigung des Vertrags für die Erbringung der Dienstleistungen auf elektronischem Wege durch den Betreiber erfolgt durch die Zusendung einer Mitteilung über die Kündigung des Vertrags an die im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers oder durch die Übermittlung einer Mitteilung an den Nutzer in sonstiger Weise.

XIV. Schlussbestimmungen

1. Mit der Annahme dieser Geschäftsbedingungen und dem Ausleihen eines Fahrrads erklärt der Kunde, dass ihm sein Gesundheitszustand sicheres Fahrradfahren ermöglicht; er die Fähigkeit besitzt, ein Fahrrad zu fahren; er im Besitz der gesetzlich erforderlichen Berechtigungen ist und er mit den Verkehrsregeln vertraut ist.
2. Für den Fall, dass der Kunde die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verletzt (z.B. Überschreiten der Mietzeit) behält sich der Betreiber das Recht auf Kündigung des Vertrages mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist vor, während der Kunde berechtigt ist, vom Betreiber das auf dem Kundenkonto vorhandene Guthaben abzüglich der Forderungen des Betreibers für bis dahin erbrachte Leistungen zurückzufordern.
3. Bei fortlaufenden Dienstleistungen (z. B. Kontoführung) können die Bestimmungen aus folgenden wichtigen Gründen geändert werden:
a. Änderung des Gesetzes oder seiner Auslegung, die die Notwendigkeit einer Änderung der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen rechtfertigt,
b. Änderung des Dienstleistungsumfang bzw. der Dienstleistungsart,
c. Einführung einer neuen Dienstleistung,
d. Beendigung der Erbringung von Dienstleistungen (zum Teil oder im Ganzen),
e. notwendige Wahrung der Privatsphäre und der Sicherheit und Betrugsverhütung,
f. Beseitigung möglicher Zweifel oder unterschiedlicher Auslegungen,
g. Änderung der Angaben – einschließlich des Betreibers – in den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
Die Änderungen treten innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung des Kunden über die Änderungen der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen durch Veröffentlichung auf der Website und Zusendung an die E-Mail-Adresse des Kunden in Kraft. Sollten die Änderungen der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert werden, kann der Kunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung über die Änderungen der Geschäftsbedingungen eine Kündigung einreicht.
4. Bei einmaligen (z. B. einmalige Fahrt) oder vorbezahlten Dienstleistungen gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung der Dienstleistung gültige Fassung der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
5. In Angelegenheiten, die nicht unter diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen fallen, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Straßenverkehrsordnung.
6. Bei einer Abweichung zwischen der polnischen Fassung und einer fremdsprachigen Fassung der Nutzungs- und Geschäftsordnung, dient die polnische Fassung der Geschäftsbedingungen als Interpretationsgrundlage.

 

Anlage 1
Liste der Gebühren und Zuschläge

Gebühr Bruttowert
Gebühr für Miete Mietzeit
zwischen 1. und 20. Minute ohne Gebühr
zwischen 21. und 60. Minute 2 PLN
jede weitere begonnene Stunde 4 PLN
Zuschlag für die Überschreitung der Mietdauer von 12 Stunden 200 PLN
Zuschlag für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von:
Standardfahrrad 4 600 PLN
Standardfahrrad mit Kindersitz 5 200 PLN

Die Gebühren werden summiert

 

Zuschläge

Startgebühr 10 PLN
Prämie für das Abstellen des Fahrrads an der ZRM-Station (Prämienrückgabe) 5 PLN
Rückgabe des Fahrrads außerhalb der Station in der Nutzungszone (kostenpflichtige Rückgabe) 10 PLN
Abstellen des Fahrrads (unabhängig von dem Typ) an einem schwer zugänglichen Ort 200 PLN
Abstellen des Fahrrads (unabhängig vom Typ) außerhalb der Nutzungszone 500 PLN
Abstellen des gemieteten Fahrrads ohne Schutzvorrichtung 300 PLN
Nutzung des Fahrrads durch mehrere Personen als für den bestimmten Fahrradtyp zulässig 200 PLN
Entfernung der Verschlussmittel 200 PLN
Unbefugte Fahrt 100 PLN
Beförderung des Fahrrads mit einem PKW oder anderen privaten Transportmitteln 50 PLN

Die Zuschläge werden summiert.

 

Anhang 2
Nutzungsbedingungen für Standardfahrräder mit Kindersitz

1. Die maximale Belastung eines Fahrrades mit Kindersitz darf 114 kg nicht überschreiten.
2. Die Fahrräder mit Kindersitz dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benutzt werden, der über ein Konto im ZRM-System verfügt. Der Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, das Kind im Kindersitz gemäß der Gebrauchsanweisung zu sichern.
3. Bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Sicherung des Kindes im Kindersitz hat der Kunde telefonisch mit dem BOK in Kontakt zu treten.
4. Die Fahrräder mit Kindersitz sind für Kinder von 9 – 22 kg Körpergewicht geeignet, die lange Zeit ohne Unterstützung richtig – mindestens so lange wie die beabsichtigte Dauer der Fahrt – sitzen können.
5. Bevor das Kind in den Sitz gesetzt wird, vergewissern Sie sich, dass der Kindersitz, die Befestigung und der Kippmechanismus nicht beschädigt sind, keine Beschädigungen aufweisen, nicht locker, sondern fest am Fahrrad befestigt sind. Es wird auch empfohlen, die Temperatur des Kindersitzes zu überprüfen (ob sie nicht zu hoch ist, z. B. durch direkte Sonneneinstrahlung). Sollten irgendwelche Mängel, insbesondere am Kindersitz oder an der Montageeinrichtung, festgestellt werden, so ist der Kunde des ZRM-Systems verpflichtet, den Betreiber über den BOK darüber zu verständigen und somit ist die Nutzung des Sitzes verboten.
6. Der Erziehungsberechtigte übernimmt die volle Verantwortung für das Kind während der gesamten Mietdauer.
7. Die Kinder im Kindersitz sind mit einem Fahrradhelm auszustatten. Der Fahrradhelm, der zur Fahrradausstattung nicht gehört, muss der Kopfgröße des Kindes angepasst und der Kinnriemen korrekt geschlossen sein. Die Kinder sollten auch mit geeigneter Kleidung z.B. zum Schutz vor Regen und UV-Strahlung, ausgestattet sein.
8. Das Kind ist so in den Kindersitz zu setzen, dass der optimale Komfort und Sicherheit während der Fahrt mithilfe eines Begrenzungssystems, das die Bewegungsmöglichkeit des Kindes beschränkt, gewährleistet sind. Es wird empfohlen, die Rückenlehne leicht nach hinten zu kippen.
9. Es ist die Pflicht des Kunden sicherzustellen, dass das Kind während der Fahrt gegen Herausfallen gesichert ist. Für Schäden und Folgekosten bei Unfällen nach unsachgemäßer Handhabung des Begrenzungsmechanismus haftet der Kunde.
10. Vergewissern Sie sich vor jeder Fahrt, ob:
a. keine Möglichkeit besteht, dass ein Körperteil des Kindes, seine Kleidung oder Sicherungselemente mit dem beweglichen Element des Sitzes oder Fahrrads in Berührung kommen könnten,
b. die zusätzliche Belastung des Fahrrads die Lenkfähigkeit oder das Gleichgewicht des Fahrrads nicht beeinträchtigt, was für den sicheren Gebrauch des Fahrrads notwendig ist,
c. das Gewicht und die Körpergröße des Kindes die Höchstbelastung des Sitzes nicht überschreiten (dies ist auch während der Fahrt zu überprüfen).
11. Es ist untersagt, Veränderungen am Kindersitz vorzunehmen und zusätzliches Gepäck im Sitzbereich des Kindes mitzubringen. Während der Fahrt mit einem Kind im Kindersitz ist besondere Vorsicht geboten. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass das Gleichgewicht, die Lenk- und Bremsfähigkeit des Fahrrads verändert werden können. Insbesondere muss die Fahrgeschwindigkeit an die Einschränkungen angepasst werden, die sich aus dem Fahren mit einer zusätzlichen Fahrradbelastung ergeben.
12. Während der Fahrradnutzung ist regelmäßig zu überprüfen, ob der Gepäckträger mit dem Kindersitz ordnungsgemäß funktioniert und ob die Katzenaugen am Gepäckträger/Kindersitz durch das Kind in keiner Weise verdeckt werden.
13. Besonders wichtig ist es auch, dass das Fahrrad mit dem Kind im Kindersitz ohne Aufsicht nicht verlassen wird.
14. Ausleihen und Rückgabe eines Fahrrades mit Kindersitz ist an jeder Station möglich.