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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
für System Zielonogórski Rower Miejski auch ZRM genannt

gültig ab: 03.07.2026

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die vorliegenden Nutzungs- und Geschäftsbedingungen legen die Nutzungsvorschriften für das in der Gemeinde Zielona Góra betriebene Zielonogórski Rower Miejski (nachfolgend: ZRM genannt) Fahrradverleihsystem fest.
2. Die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von ZRM mit der Datenschutzerklärung stehen unentgeltlich auf der Webseite https://zielonogorskirowermiejski.pl/regulamin/ in einer Weise zur Verfügung, die es ermöglicht, sich mit ihrem Inhalt vertraut zu machen, diesen zu übernehmen, zu kopieren und aufzubewahren. Diese Unterlagen sind beim Nextbike Polska S.A. mit Sitz in Warszawa, erhältlich - das der ZRM-Betreiber ist.
3. Kontakt:
Nextbike Polska S.A.
ul. Staniewicka 5,
03 – 310 Warszawa
E-Mail: [email protected]
Tel.: 68 422 84 44
4. Die Nextbike-Systeme sind untereinander kompatibel – das bedeutet, dass Sie mit einem Konto in einem System auch die Fahrradverleihdienste in anderen Städten nutzen können, sofern die Bestimmungen des jeweiligen Systems nichts anderes vorsehen.
5. Die aktuelle Liste der Städte, in denen die Nextbike-Systeme betrieben werden, finden Sie hier: www.nextbike.pl/o-nextbike

II. Definitionen

1. Mobile App - eine mobile Anwendung für die Nutzung des ZRM-Systems. Die Mobile App kann auf Smartphons mit dem entsprechenden aktuellen Android-, bzw. IOS-System verwendet werden. Die mobile APP wird im Online-Shop heruntergeladen. Die Mobile App steht unentgeltlich bei Google Play, und Apple AppStore zum Download bereit. Voraussetzung für den Download der App und deren Nutzung ist der ständige Internetanschluss und die vorherige Registrierung des Kundenkontos im ZRM-System.
2. Kontosperre – eine vorbeugende Maßnahme zur Verweigerung der ZRM-Systemnutzung, die bei der Verletzung der Nutzungsbestimmungen, insbesondere, bei Sachschäden zum Nachteil des ZRM-Systems, durch den Betreiber ergriffen werden kann.
3. Kundendienst von ZRM/ZRM-BOK – ein vom Betreiber geführter Kundendienst für die Kontaktaufnahme erreichbar per:
a. 24-Stunden-Infoline: 68 422 84 44,
b. E-Mail: [email protected],
c. per Mobile App.
Die Informationen zum Kundendienst entnehmen Sie der Webseite: https://zielonogorskirowermiejski.pl/kontakt/
4. O-Lock-Schloss - ein Gerät zur Fahrradsicherung in Form einer mit dem Fahrradrahmen integrierten "O"-Schnalle. Wird das O-Lock-Schloss nicht verriegelt, so ist die ordnungsgemäße Rückgabe des gemieteten Fahrrades nicht möglich. Das Fahrrad soll auch mit dem O-Lock-Schloss verriegelt werden, wenn ein Zwischenstopp eingelegt wird. Das O-Lock-Schloss ist am Hinterrad montiert und bleibt geöffnet während der Fahrt. Das Schloss gehört zur Ausstattung jedes Mietfahrrades.
5. Aktionsgutschein/Bonus – ein vom Betreiber gebotener Gutschein für die Aufladung des Kundenkontos. Der Gutscheinwert und dessen Verwendungszweck werden vom Betreiber festgelegt und der Betrag kann nicht zurückerstattet werden. Die Gutscheinmittel werden in erster Linie, vor den vom Kunden eingezahlten Mitteln, verwendet. Der Gutschein ist bis zum 31. Dezember des Jahres gültig, in dem er zugeteilt wurde. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht genutzte Guthabenbeträge vom Kundenkonto entfernt.
6. Liste der Gebühren und Zuschläge – Die Preisliste für Dienstleistungen und Gebühren im GRMZRM-System ist integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Die Preisliste sowie die Tabelle der Zusatzgebühren bilden Anlage Nr. 1 zu diesen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen und sind auf der Website sowie in der Mobilen App verfügbar.
7. Mietdauer - Dauer der Fahrradausleihe, die mit der Ausleihe eines Fahrrades (Entsperren) beginnt und mit der Verriegelung des O-Lock-Schlosses endet. Wobei wird es darauf hingewiesen, dass die Dauer eines Zwischenstopps in die Mietdauer einbezogen wird.
8. GPS - ein am Fahrrad montiertes Gerät für Tracking der Fahrradroute und Ortung des Fahrrades.
9. Kunden-ID-Nummer – eine persönliche ID-Nummer, die jedem Kunden zugeordnet wird und der bei der Anmeldung angegebenen Mobiltelefonnummer entspricht. Nähere Informationen zur Registrierung und Kundenidentifikation sind im Kapitel VI. Registrierung angeführt. Registrierung.
10. Kunde/Nutzer - eine natürliche Person, ein Nutzer des ZRM-Systems, der die Nutzungsbedingungen akzeptierte, im ZRM-System angemeldet ist und somit mit dem Betreiber einen Vertrag abgeschlossen hat.
11. Kundenkonto – ein persönliches Kundenkonto, das bei der Anmeldung erstellt wird und für die Nutzung des ZRM-Systems und die Entgelterhebung gemäß Anhang 1 dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen bestimmt ist.
12. Aufladebetrag – Zahlung für Mieten auf das Kundenkonto.
13. Mindestkontostand – Mindestguthaben auf dem Kundenkonto, das die Fahrradausleihe ermöglicht.
14. Unbefugte Fahrt – Nutzung eines ZRM-Mietfahrrads, ohne dass dieses Fahrrad auf dem Kundenkonto als ausgeliehen verzeichnet wurde.
15. Betreiber – Firma Nextbike Polska S.A. welche für den Betrieb vom ZRM-System zuständig ist, mit Sitz: ul. Staniewicka 5, 03-310 Warszawa, eingetragen im Handelsregister der Unternehmer des Nationalen Gerichtsregisters, geführt durch das Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa in Warszawa, XIV-Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000646950, REGON-Nummer (statistische Nummer) 021336152, NIP-Nummer (Steuernummer) 8951981007.
16. Startgebühr - Einschreibegebühr, die durch den Kunden bei der Registrierung im ZRM-System zu zahlen ist. Die Höhe der Leitgebühr ist in Anhang 1 festgelegt.
17. Datenschutzerklärung - ein separates Dokument des Betreibers, das die Bedingungen für die Datenverarbeitung durch den Betreiber festlegt. Die Datenschutzerklärung steht unter https://zielonogorskirowermiejski.pl/polityka-prywatnosci/.
18. Prüfungsverfahren – rechtliche und tatsächliche Maßnahmen, die zur Feststellung der Umstände und jeglicher im Zusammenhang mit der Fahrradnutzung entstandenen Vorfälle, insbesondere Verletzung der Nutzungsvorschriften, Unfälle und Kollisionen oder Schäden am Eigentum des Betreibers.
19. Zwischenstopp - eine Option, die eine Zwischenpause ohne Rückgabe des Fahrrades zulässt. Der Zwischenstopp ist per Mobile App verfügbar.
20. Geschäfts- und Nutzungsbedingungen – vorliegende Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das ZRM-System, insbesondere der Umfang der Rechte und Pflichten und die Verantwortlichkeiten der Personen, die den Fahrradverleih im ZRM-System nutzen.
21. Elektrofahrrad – dies ist der grundlegende Fahrradtyp mit elektrischem Antrieb, der das Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt und vom Betreiber im ZRM-System bereitgestellt wird. Das Fahrrad ist für die Nutzung durch eine Person bestimmt, die das 13. Lebensjahr vollendet hat. Empfohlen wird die Nutzung durch Personen mit einer Körpergröße von 150 bis 195 cm. Das Fahrrad verfügt über 26-Zoll-Räder, eine maximale Belastung von 120 kg sowie einen Korb mit einer Tragfähigkeit von 15 kg.
22. Standardfahrrad – ein normaler Fahrradtyp, der durch den Betreiber im ZRM-System zur Verfügung gestellt wird. Dieses Fahrrad ist für den Gebrauch durch 1 Person über 13 Jahre und mit Körpergröße zwischen 150 und 195 cm bestimmt. Das Fahrrad hat 26-Zoll-Räder und seine Tragfähigkeit beträgt bis zu 120 kg des Fahrers selbst. Zu seiner Ausstattung gehört ein Fahrradkorb mit einer Kapazität von 15 kg.
23. Standardfahrrad mit Kindersitz – ein Standardfahrrad, das mit einem Kindersitz für Kinder mit einem Körpergewicht von 9 bis 22 kg ausgestattet ist. Das Kind muss in der Lage sein, für die Dauer der geplanten Fahrt selbstständig zu sitzen. Die Beförderung des Kindes darf ausschließlich unter Aufsicht des gesetzlichen Vertreters erfolgen. Einzelheiten zur Nutzung befinden sich in Anlage Nr. 2 der Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.
24. ZRM-Service – die durch den Betreiber durchzuführenden Tätigkeiten im Bereich Betrieb, Reparatur und Wartung von ZRM-System.
25. ZRM-Station – der mit den Symbolen ZRM gekennzeichnete Kundenfahrradverleih- und -rückgabebereich kann mit einem Haltemast, einem Totem ausgestattet sein, an denen Standardfahrräder mit einem O-lock abgestellt (zurückgegeben) werden. Weitere Informationen zu den genauen Standorten von ZRM-Stationen finden Sie auf der Webseite und in der Mobilen App.
26. Nutzungszone – Verwaltungsgrenze der Gemeinde Zielona Góra. Das genaue Einsatzgebiet finden Sie auf der Website oder in der mobilen App.
27. Webseite – eine durch den Anbieter gestartete Webseite: www.zielonogorskirowermiejski.pl mit allen für die Nutzung vom ZRM-System erforderlichen Informationen.
28. ZRM-System/System – ein durch den Betreiber betätigtes Fahrradverleihsystem, das insbesondere Fahrräder, technische Infrastruktur, Software und Ausrüstung zum Fahrradverleih, Zwischenstopp, zur Fahrradreservation und Fahrradrückgabe umfasst.
29. Informations-Totem/Totem – ein Element der ZRM-Station, das die für die Nutzung des ZRM-Systems erforderlichen Informationen enthält.
30. Vertrag – Vertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber, in dem die gegenseitigen in den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen bestimmten Rechte und Pflichten festgelegt sind. Es wird erklärt, dass der Vertrag, mit dem die Vorschriften dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen umfassenden Inhalt automatisch bei der Registrierung des Kunden im ZRM-System und unter der Bedingung der Zustimmung zu Geschäfts- und Nutzungsbedingungen abgeschlossen wird. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Nextbike Polska S.A. Die Stadt Zielona Góra ist keine Vertragspartei des zwischen dem Kunden und dem Betreiber geschlossenen Vertrages über die Nutzung des Systems.
31. Fahrradausleihe/Ausleihe – Freigabe eines Fahrrads anhand der Kunden-ID-Nummer oder anderweitig wie beschrieben in Kapitel VII Ziff. 2 zwecks Durchführung einer Fahrt. Der Vorgang des Ausleihens wird in Kapitel VII dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ausführlich festgelegt.
32. Fahrradrückgabe/Rückgabe - Die Rückgabe des Fahrrads an einer RRM-Station erfolgt durch Schließen des Rahmenschlosses. Der Rückgabevorgang ist in Kapitel X der Nutzungsbedingungen geregelt. Die Nutzung der „Stop“-Funktion gilt nicht als Rückgabe des Fahrrads. Der Rückgabeprozess ist in Kapitel X der Verordnung beschrieben. Die Nutzung der Standby-Funktion gilt nicht als Rückgabe eines Fahrrads.

III. Allgemeine Nutzungsbedingungen für ZRM-System

1. Um das ZRM-System nutzen zu dürfen, hat der Kunde die bei der Registrierung erforderlichen persönlichen Daten anzugeben, die in dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen enthaltenen Nutzungsvorschriften zu akzeptieren, eine Startgebühr zu bezahlen und auf den Aktivierungslink zu klicken. Zur Nutzungsbedingung gehört es auch, ein Mindestguthaben auf dem Kundenkonto bei jeder Ausleihe in Höhe von 10 PLN (in Worten: Zehn Złoty) zu haben.
2. Kinder und Jugendliche im Alter ab 13 Jahren und unter 18 Jahren (im Folgenden „Minderjährige“ genannt) dürfen ZRM mit Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten in Anspruch nehmen. Ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter hat die Verantwortung für eventuelle Schäden zu übernehmen, die insbesondere im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Vertrags entstehen, und ist verpflichtet, die laufenden Verpflichtungen gemäß Anhang 1 zu decken. Es ist erforderlich, dass die Zustimmungserklärung von mindestens einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten zur Nutzung des Kontos durch einen Minderjährigen an den Betreiber eingereicht wird:
a. per E-Mail an [email protected],
b. per Einschreibebrief an die Anschrift des Betreibers,
c. persönlich am Sitz des Betreibers,
In der schriftlichen Zustimmungserklärung ist Folgendes anzugeben:
d. Telefonnummer eines Minderjährigen, die zur Kontoregistrierung genutzt wurde
e. Vor- und Nachname des Elternteils oder Erziehungsberechtigten,
f. Zustimmung zur Nutzung des ZRM-Systems durch einen Minderjährigen,
g. Vor- und Nachname eines Minderjährigen
h. Geburtsdatum eines Minderjährigen
i. handschriftliche Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der Eltern oder Erziehungsberechtigten (in den in Kapitel III Ziff.2.a genannten Fällen),
j. Datum und Ort der Zustimmungserteilung.
Die Zustimmungsvorlage finden Sie auf https://nextbike.pl/wzor-oswiadczenia-rodzicow-opiekunow
3. Ein Kunde kann bis zu 4 Fahrräder gleichzeitig mieten.
4. Die Nutzung eines Mietfahrrads ist in der Nutzungszone erlaubt.
5. Die ZRM-Fahrräder dürfen nur zu nicht-kommerziellen Zwecken benutzt werden, ansonsten wird ein Zuschlag gem. Anhang 1 berechnet.
6. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jegliche Änderungen der bei der Registrierung im System gespeicherten Adressen oder anderen Identifikationsdaten zu informieren.

IV. Haftung/Verpflichtung

1. Der Betreiber erbringt Dienstleistungen im Bereich der Bedienung des ZRM-Systems und trägt die Verantwortung für seinen reibungslosen Betrieb.
2. Der Betreiber haftet nicht für direkte Schäden oder Folgeschäden sowie entgangene Gewinne, die als Folge unsachgemäßer Ausführung des Vertrags durch den Kunden entstehen, oder für sonstige Schäden, für die der Kunde verantwortlich ist. Die vorstehende Bestimmung berührt im Rahmen des Vertrags mit dem Kunden nicht Artikel 473 des polnischen Zivilgesetzbuches.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen einzuhalten, insbesondere die vereinbarte Gebühr zu zahlen und das Fahrrad gemäß den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu nutzen.
4. Der Kunde ist für die Nutzung des Fahrrads in Übereinstimmung mit seinem Zweck und den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verantwortlich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Verletzungen der Nutzungsbedingungen hat der Betreiber das Recht, das Kundenkonto zu sperren. Die Bedingungen für die Kontosperrung sind dem Kapitel XII dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zu entnehmen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vor dem Zugang durch Unbefugte zu schützen und kann mit den Kosten für die Nutzung der Dienstleistung durch Dritte, die durch sein Verschulden an die Zugangsdaten gelangt sind, belastet werden.
6. Der Kunde ist für alle Schäden und Beschädigungen verantwortlich, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ergäben. Dem Kunden können die Kosten für die Reparatur solcher Schäden in Rechnung gestellt werden, einschließlich der Widerbeschaffungskosten nach Liste der Gebühren und Zuschläge des ZRM-Systems in Anhang 1. Für die Ausführung notwendiger Reparaturen stellt der Betreiber dem Kunden eine MwSt.-Rechnung aus.
7. Der Kunde trägt volle und ganze Verantwortung und verpflichtet sich, sämtliche Geldstrafen und Gebühren u. ä., die dem Kunden während der Fahrradnutzung durch Eigenverschulden auferlegt werden, zu zahlen.
8. Das Fahrrad versteht sich als Ergänzung zum öffentlichen Stadtverkehr. Die ZRM-Fahrräder dürfen für Bergtouren, Sprünge, Stunts, Wette-Laufen und zum Schleppen oder Schieben irgendwelcher Lasten nicht verwendet werden. Zum Mitbringen von Gütern ist nur der Gepäckträger geeignet. Es ist verboten, Gegenstände über den Fahrradrahmen zu hängen oder auf andere Teile des Fahrrades zu laden. Die Nutzung eines Fahrrads durch zwei Personen gleichzeitig ist verboten.
9. Die Nutzung der ZRM-Fahrräder ist nach Alkoholgenuss oder anderen Rauschmitteln, nach der Annahme der Psychopharmaka oder Ersatzmitteln im Sinne der Vorschriften über die Drogensuchtbekämpfung, der starken Antiallergika, anderen Arzneimitteln, die das Autofahren verbieten oder vom Autofahren abhalten, streng verboten.
10. Es ist verboten, die ZRM-Fahrräder mit privaten Fahrzeugen und anderen privaten Verkehrsträgern zu befördern, ansonsten wird ein Zuschlag gem. Anhang 1 berechnet. Dieses Verbot gilt nicht für den öffentlichen Verkehr, sofern die gesonderten Transportvorschriften dies zulassen.
11. Um das Fahrrad abzusperren, hat der Kunde ausschließlich die vorhandenen Sicherungsvorrichtungen vom ZRM zu verwenden. Nutzung anderweitiger Vorrichtungen ist untersagt. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die vom Kunden regelwidrig angewendeten Sicherungsvorrichtungen zu entfernen. Alle Kosten für die Wiederherstellung des vorherigen Ausleihzustands gehen zu Lasten des Kunden.
12. Der Kunde ist für das Fahrrad ab dem Zeitpunkt der Ausleihe bis zur Fahrradrückgabe verantwortlich.
13. Sollte das Fahrrad aus irgendeinem Grund nicht zurückgegeben werden - auch im Falle eines Diebstahls oder Verlustes - wird dem Kunden für jedes ausgeliehene Fahrrad eine Vertragsstrafe gemäß Anhang 1 angerechnet.
14. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad in demselben Zustand wie zum Zeitpunkt der Ausleihe zurückzugeben. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verschmutzung, Schäden und Diebstahl von einem Mietfahrrad zu verhindern.
15. Sollte das Fahrrad während der Ausleihe entwendet werden, ist der Kunde verpflichtet, den ZRM-BOK unverzüglich darüber zu unterrichten.
16. Stellt der Kunde das Fahrrad aus seinem Verschulden nicht regelrecht ab, hat er die Kosten für seine weitere Ausleihe zu vertreten und ist für den möglichen Diebstahl und Beschädigungen verantwortlich. Bei Schwierigkeiten mit der Fahrradrückgabe ist der Kunde verpflichtet, mit dem ZRM-BOK in Kontakt zu treten.

V. Zahlungsmodalitäten

1. Die ZRM-Gebühren richten sich nach den in Anhang 1 der Preisliste und Tabelle der Zusatzgebühren. Diese sind auf der Website oder in der ZRM-App oder mit dem ZRM-BOK verfügbar. Grundlage für die Berechnung der Nutzungsgebühr ist die Mietdauer.
2. Die Zahlung für die Dienstleistungen und Produkte im Rahmen des ZRM-Systems erfolgt:
a. per Zahlungskarte,
b. Online-Zahlungen sind nach Anmeldung im Kundenkonto auf der Website und in der mobilen App möglich;
c. Zahlungsbelege können nach Anmeldung im Kundenkonto auf der Website bei der Post oder Bank abgeholt werden.
d. Kunden können alle angefallenen Gebühren, einschließlich der Kosten für eine verlängerte Mietdauer sowie Gebühren für Beschädigung, Diebstahl oder Verlust des/der Fahrräder(s), von ihrer Kredit- oder Debitkarte einziehen.
3. Informationen zu Zahlungskarten werden von einem externen Dienstleister verarbeitet und werden weder durch den Betreiber gespeichert, noch sind für ihn zugänglich.
4. Alle Zahlungsbeträge werden auf die Rechnung des Betreibers übertragen.
5. Auf Kundenwunsch liefert der Betreiber dem Kunden eine MwSt.-Rechnung für die Fahrtkosten. Dazu sendet der Kunde dem Betreiber eine E-Mail mit allen für die Rechnungsausstellung notwendigen Angaben.
6. Sollte die Gebühr für die Ausleihe, die auf dem Konto des Kunden verfügbaren Mittel überschreiten, ist der Kunde verpflichtet, den Kontostand innerhalb von 7 Arbeitstagen bis zum Saldo von mindestens 0 PLN aufzuladen. Im Falle der Nichtzahlung behält sich der Betreiber das Recht vor, die geeigneten rechtlichen Maßnahmen gegen den Kunden vorzunehmen, um die Zahlung für die Erfüllung des Vertrages zu erhalten, was zur Kontosperrung bis zum Zeitpunkt der Zahlung führt. Der Betreiber hat das Recht, gesetzliche Zinsen auf überfällige Beträge ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
7. Falls der Kunde mit den Zahlungen an den Betreiber im Rückstand ist, behält sich der Betreiber das Recht vor, die Informationen über Zahlungsrückstände an die in einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Einrichtungen zu übermitteln. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der ZRM-Betreiber über das Recht verfügt, fällige Beträge aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen. Diese werden wiederum berechtigt, diese Forderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Der ZRM-Betreiber behält sich vor, ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung von Ansprüchen dem Kunde gegenüber zu beauftragen.
8. Die Rückzahlung der für künftige Ausleihe gezahlten Beträge kann erst nach der Vertragsbeendigung erfolgen. Während der gesamten Vertragslaufzeit mit dem Betreiber des ZRM-Systems sind die Beträge für Entleihgebühren (Aufladebetrag) nicht erstattungsfähig.
9. Die Gutscheinmittel werden nicht zurückgezahlt. Sie werden in erster Linie, vor den vom Kunden eingezahlten Mitteln, verwendet. Weitere Informationen zu: Beitragshöhe, Gültigkeitsdauer und Grund für die Erteilung eines Gutscheins sind in den aktuellen auf der Website verfügbaren Aktionsregeln festgelegt.

VI. Registrierung

1. Zu den notwendigen Voraussetzungen zur Nutzung des ZRM-Systems gehören die vorherige Anmeldung des Kunden und die Einzahlung der Startgebühr.
2. Die Registrierung erfolgt via:
a. Webseite,
b. Mobile App,
3. Bei der Registrierung gemäß VI Ziff. 2.a, 2.b und 2.c sind folgende personenbezogene Daten zu übermitteln:
a. Mobiltelefonnummer,
b. Vor- und Nachname,
c. Wohnanschrift, d.h. Stadt, Straße, Haus/Wohnungsnummer, Postleitzahl, Land,
d. E-Mail-Adresse,
e. Geburtsdatum.
Der Kunde muss angeben, dass er/sie die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des ZRM-Systems gelesen und akzeptiert hat und sich mit der Datenschutzerklärung vertraut gemacht hat.
4. Nach Angabe der personenbezogenen Daten erhält der Kunde automatisch eine PIN mit der er sich zusammen mit der Telefonnummer beim Kundenkonto anmeldet. Die Daten zum Einloggen werden per SMS an die angegebene Telefonnummer gesendet.
5. Ein Link wird an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Durch Anklicken des Links wird die Gültigkeit der Adresse bestätigt; dies ist eine der Voraussetzungen für die Aktivierung des Kundenkontos. Der Verifizierungslink ist für 24 Stunden nach Erhalt der E-Mail aktiv. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine erneute Verifizierung der Daten nur nach Erhalt eines neuen Verifizierungslinks in der Mobilen App möglich.
6. Die Aktivierung des Kundenkontos erfolgt nach der Erfüllung folgender Voraussetzungen:
a. Angabe aller bei der Registrierung notwendigen personenbezogenen Daten,
b. Klicken auf den Aktivierungslink,
c. Einzahlung der Startgebühr,
d. Mindestkontosaldo,
e. bei Minderjährigen nach der Vorlage der Zustimmung eines Elternteils.
7. Die Kundenkonten mit fehlerhaften Daten und einem Guthaben von 0 PLN können aus der ZRM-Datenbank automatisch entfernt werden.

VII. Ausleihen

1. Das Fahrrad darf ausgeliehen werden, wenn die unter VI. Ziff. 6 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Das ZRM Staandardfahrrad darf ausgeliehen werden:
a. per Mobile App,
b. Kontakt mit ZRM-BOK.
3. Ein Fahrrad kann an jeder ZRM-Station oder an einem Standort außerhalb einer ZRM-Station gemietet werden.
4. Der Kunde darf die Fahrradmiete erst starten, wenn er sich am Fahrrad befindet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor der Fahrt zu vergewissern, dass das Fahrrad fahrtüchtig ist, und insbesondere die Reifen vom Fahrrad aufgepumpt, die Bremsen Lenker und Sattel leistungsfähig und die Beleuchtung funktionsfähig sind.
5. Wird während des Fahrradverleihs irgendein Defekt am Fahrrad festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, das Problem unverzüglich dem ZRM-BOK oder via Mobile App zu melden und das Fahrrad an der nächstgelegenen ZRM- Station abzustellen.
6. Sollte es während der Mietzeit zu einem Unfall oder Zusammenstoß kommen, verpflichtet sich der Kunde, eine entsprechende Bescheinigung über die Unfallbeteiligung zu erstellen oder die Polizei zu verständigen. Ferner ist der Kunde im vorgenannten Fall verpflichtet, den ZRM-BOK bis zu 24 Stunden nach dem Vorfall zu informieren.
7. Die Nutzung eines Mietfahrrads ist in der Nutzungszone gestattet. Während der Dauer der Ausleihe kann der Nutzer das Nutzungsgebiet verlassen. Er ist jedoch verpflichtet, vor Beendigung der Ausleihe in das Nutzungsgebiet zurückzukehren und das Fahrrad auf eine der in Kapitel X Ziff. 1 beschriebenen Arten zurückzugeben.

VIII. Mietdauer

1. Die Fahrradmietzeit beginnt mit der Entsperrung des Fahrrads gemäß Kapitel VII Ziff. 2 dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen und endet mit der Fahrradrückgabe gemäß Kapitel X Ziff. 1, 2 dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad innerhalb der maximalen Mietdauer von 12 Stunden zurückzugeben. Eine Überschreitung der maximalen Mietdauer führt zu Gebühren gemäß Anhang 1.

IX. Zwischenstopp

1. Mit der Zwischenstopp-Funktion lässt der Betreiber zu, das Fahrrad während der laufenden Mietzeit abzustellen. Der Zwischenstopp ist nicht gleichbedeutend mit der Rückgabe des Fahrrads.
2. Die Zwischenstopp-Funktion ist nur in der Mobilen App verfügbar. Nach der Auswahl der Zwischenstopp-Funktion ist das O-Lock-Schloss manuell zu schließen.
3. Die Parkdauer ist in der Mietdauer enthalten.

X. Rückgabe

1. Die Rückgabe des Fahrrads ist an der ZRM-Station in der Nutzungszone auf eine der folgenden Weisen möglich:
a. reguläre Rückgabe - Rückgabe des Fahrrads an der ZRM-Station, wenn das Fahrrad an der ZRM-Station ausgeliehen wurde.
b. Prämienrückgabe - Rückgabe des Fahrrades an der ZRM-Station, wenn das Fahrrad außerhalb einer ZRM-Station ausgeliehen wurde.
c. Gebührenpflichtige Rückgabe – Rückgabe eines Fahrrads außerhalb einer ZRM-Station, aber innerhalb der Nutzungszone.
2. Der Bonus für eine prämierte Rückgabe (gemäß Kapitel X Ziff. 1.b) wird gutgeschrieben, wenn ein anderer Kunde als derjenige, der dasselbe Fahrrad außerhalb einer ZRM-Station zurückgegeben hat, dieses Fahrrad zu einer ZRM-Station bringt. Das Guthaben aus einer prämierten Rückgabe ist nicht erstattungsfähig und wird vorrangig für Fahrten verwendet, d. h. vor den vom Kunden eingezahlten Mitteln. Der Bonus ist bis zum 31. Dezember des Jahres gültig, in dem er zugeteilt wurde. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht genutzte Bonusbeträge vom Kundenkonto entfernt.
3. Die Fahrradrückgabe an der ZRM – Station erfolgt durch die Verriegelung des O-Lock-Schlosses. Das Fahrrad muss vorschriftsmäßig abgestellt werden, ohne den Fahrrad-, Straßen- oder Fußgängerverkehr zu behindern. Wird das Fahrrad an einem anderen Ort als der ZRM- Station zurückgegeben, wird ein Zuschlag gemäß Anhang 1 berechnet.
4. Bei Schwierigkeiten mit der ZRM- Fahrradrückgabe ist der Kunde verpflichtet, vor Ort mit dem Kundendienst unverzüglich in Kontakt zu treten.
5. Der Kunde trägt die Verantwortung für die regelrechte Rückgabe und Absicherung, ansonsten:
a. die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Fahrrads (unabhängig vom Typ) gemäß der Preisliste sowie – im Falle einer Mietdauer, die die maximale Mietzeit überschreitet – die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr gemäß Anlage Nr. 1 der Nutzungsbedingungen,
b. wird dem Kunde ein Zuschlag für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Fahrrads gemäß Anhang 1 angerechnet (abhängig vom Fahrradtyp)
c. eine Gebühr für die Rückgabe eines Fahrrads (unabhängig vom Fahrradtyp) an einem schwer zugänglichen Ort (schwer zugängliche Orte sind z. B. dichtes Gebüsch, Kanäle, Gewässer und deren unmittelbare Umgebung, Garagen und geschlossene Räume, Dächer usw.) gemäß Anhang 1 dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen;
d. Erhebung einer Gebühr für die Rückgabe des Fahrrads (unabhängig vom Typ) außerhalb des Servicebereichs gemäß Anlage Nr. 1 der Nutzungsbedingungen,
e. Erhebung einer Gebühr für das ungesicherte Abstellen des gemieteten Fahrrads (unabhängig vom Typ) gemäß Anlage Nr. 1 der Nutzungsbedingungen.
Die Gebühren werden summiert.
6. Die unter 4.b in Kapitel X genannte Gebühr kann auf Wunsch des Kunden entsprechend verringert werden, wenn das Fahrrad innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Verlustmeldung wiedergefunden wird.

XI. Reparaturen und Störungen

1. Jegliche Störungen sind direkt nach ihrer Feststellung telefonisch ZRM-BOK oder via Mobile App zu melden. Bei jeder Störung, die die Weiterfahrt verhindert, ist der Kunde verpflichtet anzuhalten, den ZRM-BOK darüber telefonisch zu verständigen und, falls möglich, das Fahrrad an nächst gelegener ZRM- Station abzustellen.
2. Es ist untersagt, Reparaturen, Modifikationen, Austausch von Teilen an einem entliehenen Fahrrad auf eigene Faust durchzuführen. Nur ZRM-Service ist dazu berechtigt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem ZRM-BOK während der ganzen Mietzeit zu haben.

XII. Kontosperrung

1. Bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen für ZRM-Fahrräder behält sich der Betreiber das Recht vor, das Kundenkonto im ZRM-System vorübergehend bzw. dauerhaft zu sperren
2. Das Konto kann gesperrt werden, insbesondere wenn der Kunde:
a. die unter Kapitel VI vorliegender Geschäfts- und Nutzungsbedingungen genannten personenbezogenen Daten nicht ergänzt,
b. das Fahrrad nicht regelrecht und bestimmungswidrig verwendet,
c. das Fahrrad während des Mietzeitraums ungesichert abstellt.
3. Das Konto kann auch gesperrt werden, wenn das Fahrrad nach der Ausleihe durch den Kunden verloren wurde.
4. Die dauerhafte Sperrung des Kundenkontos macht eine künftige Einrichtung eines weiteren Kontos unmöglich und ist mit der Vertragskündigung wegen Verschuldens des Kunden gleichzusetzen.

XIII. Reklamationen

1. Eine Reklamation ist jede Äußerung des Kunden über seine Unzufriedenheit mit einer Dienstleistung oder dem Verlauf eines Verfahrens im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung.
2. Im Reklamationsschreiben sind zumindest folgende Daten zur Kundenidentifizierung anzugeben: Vorname, Nachname, Mobiltelefonnummer. Ohne diese Daten werden die Reklamationen vom Betreiber nicht bearbeitet.
3. Alle Reklamationen bezüglich der vertraglichen Dienstleistungen sind vorzubringen:
a. per E-Mail an die unter I.3 angegebene E-Mail-Adresse,
b. per Kontaktformular auf der Webseite,
c. via Mobile App,
d. telefonisch,
e. per Einschreiben an die unter I.3 angegebene Anschrift,
f. persönlich am Sitz des Betreibers.
4. Falls die in der Reklamation angegebenen Daten oder sonstige Informationen zu ergänzen sind, ersucht der Betreiber vor der Prüfung der Reklamation, die angezeigte Ergänzung durch den die Beschwerde einlegenden Kunde nachzureichen. Falls die in der Reklamation angegebenen Daten oder sonstige Informationen zu ergänzen sind, ersucht der Betreiber vor der Prüfung der Reklamation, die angezeigte Ergänzung durch den die Beschwerde einlegenden Kunden nachzureichen. Sollten diese Daten nicht ergänzt werden, wird die Reklamation vom Betreiber nicht bearbeitet.
5. Reklamation ist innerhalb von 7 Tagen ab dem Vorfall einzureichen.
6. Das Vorbringen einer Reklamation befreit den Kunden nicht von der Pflicht, den Verpflichtungen dem Betreiber gegenüber fristgerecht nachzukommen.
7. Der Betreiber prüft die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang und in besonders komplexen Fällen innerhalb von 30 Tagen. Falls die Reklamation einer Ergänzung bedarf, beginnt die Frist für die Reklamationsprüfung mit dem Tag der Vorlage aller notwendigen Unterlagen oder weiteren Erklärungen/Informationen. Sollte es für den Betreiber nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, unterrichtet er den Kunden über die Verzögerung und deren Grund (Umstände, die festgestellt werden müssen) und teilt die voraussichtliche Frist der Reklamationsprüfung mit.
8. Die Reklamationsentscheidung wird dem Kunden je nach seiner Wahl per E-Mail oder Post zugeschickt. Der Betreiber kann diese Entscheidung an eine andere vom Kunden gewünschte Adresse/E-Mail-Adresse senden.
9. Der Kunde hat das Recht, gegen die Entscheidung des Betreibers eine Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim ZRM-BOK bearbeitet. Die Beschwerde ist einzureichen:
a. per E-Mail an die unter I.3 angegebene E-Mail-Adresse,
b. per Kontaktformular auf der Webseite,
c. per Einschreiben an die unter I.3 angegebene Anschrift,
d. persönlich am Sitz des Betreibers.
10. Der Kunde hat das Recht,
a. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reklamationsentscheidung eine Beschwerde gegen diese Entscheidung des Betreibers direkt an den ZRM-BOK zu richten;
b. Klage gegen den Betreiber beim zuständigen Gericht erheben.

XIII Vertragsbeendigung

1. Rücktritt vom Vertrag
a. Der Kunde kann - nach den Rechtsbestimmungen - ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von dem Vertrag zurücktreten. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde vor deren Ablauf eine Erklärung über Rücktritt vom Vertrag dem Betreiber zukommen lässt
b. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, indem er:
i. eine Erklärung des Rücktritts vom Vertrag an die unter I.3 angegebene E-Mail-Adresse zukommen lässt. Eine Mustererklärung ist unter https://nextbike.pl/wzor-oswiadczenia-o-odstapieniu-od-umowy). zu finden,
ii. eine Erklärung des Rücktritts vom Vertrag an die unter I.3 angegebene Anschrift zukommen lässt. Zu diesem Zweck kann der Kunde das Rücktrittsformular in Anspruch nehmen, das als Anhang 2 dem Gesetz über die Rechte der Verbraucher (GBl. 2024, Nr. 1796) beigefügt ist, dies ist aber nicht obligatorisch.
c. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag gilt der Vertrag als ungültig. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist jede Vertragspartei verpflichtet, der anderen Partei alles, was sie im Rahmen des Vertrags erhalten hat, zurückzugeben. Die Rückgabe der Leistungen erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Erklärung bei dem Betreiber. Die Rückerstattung der Zahlungsbeträge erfolgt mit den gleichen Zahlungsmethoden, wie die von den Kunden in der ursprünglichen Transaktion verwendet wurden, es sei denn, der Kunde erteilte in der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag seine Zustimmung auf eine andere Lösung. Die vom Kunden gewünschte Lösung sollte in der eingereichten Erklärung angegeben werden.
d. Falls die Dienstleistung, auf Antrag des Kunden, vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist der Kunde verpflichtet, für die erbrachten Dienstleistungen bis zum Rücktritt vom Vertrag zu bezahlen. Die Rückgabe der auf dem Konto übrig gebliebenen Mittel erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Bearbeitung der Erklärung durch den Betreiber.
2. Kündigung des Vertrags durch den Kunden
a. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung des Vertrages kann durch den Kunden eingereicht werden:
i. per E-Mail an die unter I.3 angegebene E-Mail-Adresse,
ii. per Kontaktformular auf der Webseite,
iii. per Einschreiben an die unter I.3 angegebene Anschrift,
iv. persönlich am Sitz des Betreibers.
b. Die Vertragsauflösung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Kündigung beim Betreiber. Die Vertragsauflösung hat die Löschung des Kundenkontos im ZRM-System durch den Betreiber zur Folge.
c. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Einreichung der Kündigung das Guthaben auf seinem Konto bis zum Saldo von 0 PLN zu begleichen. Die Vertragskündigung bei einem Minusbetrag auf dem Kundenkonto berührt nicht das Recht des Betreibers zur Geltendmachung von Ansprüchen auf unbeglichene Forderungen für die vom Betreiber erbrachten Dienstleistungen.
d. Falls das Guthaben auf dem Kundenkonto 0 PLN am Tag der Vertragskündigung überschreitet, wird der Differenzbetrag auf das vom Kunden genannte Bankkonto zurückerstattet, es sei denn, der Kunde anders in der Vertragskündigung vorgeschlagen hat. Die vom Kunden gewünschte Lösung sollte in der eingereichten Erklärung angegeben werden. Die Zahlungsrückerstattung erfolgt spätestens bis zu 14 Tagen nach Vertragskündigung. Sollten bei der Rückerstattung zusätzliche Kosten für den Betreiber entstehen, so wird der Rückerstattungsbetrag um die Überweisungskosten reduziert.
3. Der Betreiber kann den Vertrag mit einer Frist von sieben (7) Tagen kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z.B. die Auflösung des ZRM-Systems oder die Funktionsunfähigkeit bzw. Änderung des Funktionsumfangs des ZRM-Systems.
4. Die Kündigung des Vertrags für die Erbringung der Dienstleistungen auf elektronischem Wege durch den Betreiber erfolgt durch die Zusendung einer Mitteilung über die Kündigung des Vertrags an die im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers oder durch die Übermittlung einer Mitteilung an den Nutzer in sonstiger Weise.

XIV. Schlussbestimmungen

1. Mit der Annahme dieser Geschäftsbedingungen und dem Ausleihen eines Fahrrads erklärt der Kunde, dass ihm sein Gesundheitszustand sicheres Fahrradfahren ermöglicht; er die Fähigkeit besitzt, ein Fahrrad zu fahren; er im Besitz der gesetzlich erforderlichen Berechtigungen ist und er mit den Verkehrsregeln vertraut ist.
2. Für den Fall, dass der Kunde die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verletzt (z.B. Überschreiten der Mietzeit) behält sich der Betreiber das Recht auf Kündigung des Vertrages mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist vor, während der Kunde berechtigt ist, vom Betreiber das auf dem Kundenkonto vorhandene Guthaben abzüglich der Forderungen des Betreibers für bis dahin erbrachte Leistungen zurückzufordern.
3. Bei fortlaufenden Dienstleistungen (z. B. Kontoführung) können die Bestimmungen ausfolgenden wichtigen Gründen geändert werden:
a. Änderung des Gesetzes oder seiner Auslegung, die die Notwendigkeit einer Änderung der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen rechtfertigt,
b. Änderung des Dienstleistungsumfang bzw. der Dienstleistungsart,
c. Einführung einer neuen Dienstleistung,
d. Beendigung der Erbringung von Dienstleistungen (zum Teil oder im Ganzen),
e. notwendige Wahrung der Privatsphäre und der Sicherheit und Betrugsverhütung,
f. Beseitigung möglicher Zweifel oder unterschiedlicher Auslegungen,
g. Änderung der Angaben - einschließlich des Betreibers - in den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
Die Änderungen treten innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung des Kunden über die Änderungen der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen durch Veröffentlichung auf der Website und Zusendung an die E-Mail-Adresse des Kunden in Kraft. Sollten die Änderungen der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert werden, kann der Kunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung über die Änderungen der Geschäftsbedingungen eine Kündigung einreicht.
4. Bei einmaligen (z. B. einmalige Fahrt) oder vorbezahlten Dienstleistungen gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung der Dienstleistung gültige Fassung der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
5. In Angelegenheiten, die nicht unter diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen fallen, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Straßenverkehrsordnung.
6. Bei einer Abweichung zwischen der polnischen Fassung und einer fremdsprachigen Fassung der Nutzungs- und Geschäftsordnung, dient die polnische Fassung der Geschäftsbedingungen als Interpretationsgrundlage.

Anlage Nr. 1 – Preisliste und Tabelle der Zusatzgebühren

Preisliste für Standardfahrräder und Standardfahrräder mit Kindersitz

Ausleihgebühr

Zeitintervall

Bruttobetrag

von der 1. bis zur 20. Minute

kostenlos

von der 21. bis zur 60. Minute

2 PLN

jede weitere angefangene Stunde

4 PLN

Gebühr bei Überschreitung der maximalen Ausleihdauer von 12 Stunden

200 PLN

Gebühr bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Standardfahrrads

4.600 PLN

Gebühr bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Standardfahrrads mit Kindersitz

5.200 PLN

Die Gebühren werden kumulativ berechnet.

Preisliste für Elektrofahrräder

Bruttobetrag

Gebühr für jede angefangene Minute

0,49 PLN

Gebühr bei Überschreitung der maximalen Ausleihdauer von 12 Stunden

300 PLN

Gebühr bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Elektrofahrrads

9.500 PLN

Die Gebühren werden kumulativ berechnet.

Zusatzgebühren

Anmeldegebühr

10 PLN

Bonus für die Rückführung eines Fahrrads zu einer ZRM-Station (prämierte Rückgabe)

5 PLN

Rückgabe eines Fahrrads außerhalb einer Station innerhalb des Nutzungsgebiets (kostenpflichtige Rückgabe)

10 PLN

Rückgabe eines Fahrrads (unabhängig vom Typ) an einem schwer zugänglichen Ort

200 PLN

Rückgabe eines Fahrrads (unabhängig vom Typ) außerhalb des Nutzungsgebiets

500 PLN

Abstellen eines ausgeliehenen Fahrrads ohne Sicherung

300 PLN

Nutzung eines Fahrrads durch eine größere Anzahl von Personen, als vom Betreiber für den jeweiligen Fahrradtyp zugelassen

200 PLN

Entfernung der vorhandenen Sicherungseinrichtungen

200 PLN

Nicht autorisierte Fahrt

100 PLN

Transport des Fahrrads mit einem Pkw oder einem anderen privaten Verkehrsmittel

50 PLN

Die Zusatzgebühren werden kumulativ berechnet

Anlage Nr. 2 – Nutzungsbedingungen für Standardfahrräder mit Kindersitz

1. Die maximale Gesamtbelastung eines mit einem Kindersitz ausgestatteten Fahrrads darf 114 kg nicht überschreiten.
2. Die Nutzung eines mit einem Kindersitz ausgestatteten Fahrrads ist ausschließlich unter Aufsicht des gesetzlichen Vertreters des Kindes zulässig, sofern dieser über ein Konto im ZRM-System verfügt. Der gesetzliche Vertreter ist verpflichtet, das Kind entsprechend der am Kindersitz angebrachten Gebrauchsanweisung ordnungsgemäß im Kindersitz zu sichern.
3. Bestehen Zweifel hinsichtlich der ordnungsgemäßen Sicherung des Kindes im Kindersitz, ist der Nutzer des Systems verpflichtet, sich telefonisch mit dem Kundendienst in Verbindung zu setzen.
4. Fahrräder mit Kindersitz sind für die Beförderung von Kindern mit einem Körpergewicht von 9 kg bis 22 kg bestimmt, die in der Lage sind, über einen längeren Zeitraum selbstständig zu sitzen, mindestens jedoch für die Dauer der beabsichtigten Fahrradfahrt.
5. Vor dem Hineinsetzen des Kindes in den Kindersitz ist zu überprüfen, ob der Kindersitz, die Befestigungsvorrichtung am Fahrrad sowie die Sicherheitselemente, die dem Schutz des Kindes während der Fahrt dienen, unbeschädigt, nicht gelockert und fest am Fahrrad angebracht sind. Es wird zudem empfohlen, die Temperatur des Kindersitzes zu überprüfen (insbesondere, ob diese infolge direkter Sonneneinstrahlung nicht übermäßig hoch ist). Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, insbesondere Mängel am Kindersitz oder an dessen Befestigung am Fahrrad, hat der Nutzer des ZRM-Systems den Betreiber unverzüglich über den Kundendienst zu informieren. Die Nutzung des Kindersitzes ist in diesem Fall untersagt.
6. Der gesetzliche Vertreter trägt während der gesamten Dauer der Ausleihe eines mit einem Kindersitz ausgestatteten Fahrrads die volle Verantwortung für das Kind.
7. Das im Kindersitz beförderte Kind muss einen geeigneten Schutzhelm tragen, der der Kopfgröße des Kindes entspricht und ordnungsgemäß befestigt ist (der Helm gehört nicht zur Ausstattung des Fahrrads). Darüber hinaus wird empfohlen, das Kind durch geeignete Kleidung vor ungünstigen Witterungsbedingungen, wie beispielsweise Regen oder intensiver Sonneneinstrahlung, zu schützen.
8. Das Kind ist so im Kindersitz zu platzieren, dass ein optimaler Komfort und ein Höchstmaß an Sicherheit während der Fahrt gewährleistet werden. Hierbei sind die vorhandenen Rückhalteeinrichtungen zur Begrenzung der Bewegungen des Kindes im Kindersitz zu verwenden. Es wird empfohlen, die Rückenlehne leicht nach hinten geneigt einzustellen.
9. Der Nutzer ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass das beförderte Kind in einer Weise gesichert ist, die ein Herausfallen während der Fahrt verhindert. Kommt es infolge einer unsachgemäßen Verwendung der Rückhalteeinrichtungen zu einem Unfall, trägt der Kunde die daraus resultierende Verantwortung.
10. Vor Fahrtantritt ist sicherzustellen, dass:
a. keine Möglichkeit besteht, dass irgendein Körperteil des Kindes, Teile seiner Kleidung oder Sicherungselemente mit beweglichen Teilen des Kindersitzes oder des Fahrrads in Berührung kommen können;
b. die zusätzliche Belastung des Fahrrads die Lenkbarkeit oder das für eine sichere Fahrt erforderliche Gleichgewicht des Fahrrads nicht beeinträchtigt;
c. das Körpergewicht und die Körpermaße des Kindes die zulässige Höchstbelastung des Kindersitzes nicht überschreiten (dies ist auch während der Fahrt fortlaufend zu überprüfen).
11. Jegliche Veränderungen am Kindersitz sowie das Anbringen von zusätzlichem Gepäck an dem Bereich, in dem sich der Kindersitz mit dem Kind befindet, sind untersagt. Beim Fahren mit einem Kind im Kindersitz ist besondere Vorsicht geboten, da sich das Fahrverhalten des Fahrrads hinsichtlich Gleichgewicht, Lenkung und Bremsverhalten verändern kann. Insbesondere ist die Fahrgeschwindigkeit an die Einschränkungen anzupassen, die sich aus der Nutzung eines zusätzlich belasteten Fahrrads ergeben.
12. Während der Nutzung des Fahrrads ist fortlaufend zu überprüfen, ob der Gepäckträger mit dem montierten Kindersitz ordnungsgemäß funktioniert und ob das beförderte Kind die am Gepäckträger bzw. am Kindersitz angebrachten Reflektoren in keiner Weise verdeckt.
13. Darüber hinaus ist besonders darauf zu achten, dass ein mit einem Kind im Kindersitz abgestelltes Fahrrad niemals unbeaufsichtigt zurückgelassen wird.
14. Die Ausleihe und Rückgabe eines Fahrrads mit Kindersitz ist an jeder Station möglich.

Kontakt Kundenservice
+48 68 422 84 44
(Verbindungskosten gemäß den Tarifen der Anbieter)

Beschwerden und Anfragen
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Für Medien
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